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Mittlerweile hat sich über viele Gemeinden eine Praxis verbreitet, über die man zutiefst betroffen sein sollte. Würde man diese Verfahrensweise auf andere Dinge übertragen, müsste sich jeder ernsthaft Sorgen um sein Eigentum machen, oder man könnte ohne viel Aufwand zu neuen ansehnlichen Besitz gelangen.

Grundlage findet man in folgender Vorgehensweise der Gemeinden. Zeigt ein Finder ein Fundtier bei seiner zuständigen Gemeinde an, wird er nicht mehr unmittelbar nach seinen Daten und den Fundort gefragt, sondern, ob man das Tier gefüttert habe. Die Meisten beantworten diese Frage mit „Ja“, da man sich ja im ersten Moment mehr Gedanken um dieses Tier macht und nicht um die angeblich rechtlichen Folgen, die die Gemeinde dem Finder vermitteln möchte. Die meisten Bürgermeister und Amtsleiter benutzen diese positive Antwort dazu, dem Finder zu verklingeln, dass er damit das Eigentum des Tieres angenommen habe. Gleichzeitig kümmern sie sich kaum darum, ob dieses Tier nun tatsächlich einen Besitzer hat oder nicht.

Da man nun mit der Fütterung zum Besitzer geworden ist, müsse sich das Amt nicht mehr darum kümmern und überträgt dem Finder nun die eigentliche Verantwortung an der Fundsache (Fundtier). Damit wird per se jedes Tier als herrenlos deklariert, weil in den meisten Polizeiverordnungen der Gemeinden festgehalten ist, das „auf den ersten Blick“ frei laufende Tiere herrenlos sind und nicht gefüttert werden dürfen. Diese Praxis hat nun soweit geführt, dass selbst bei aufgefundenen Tieren, die kastriert oder sehr zutraulich sind, kaum noch verpflichtende Maßnahmen durch die Gemeinden ergriffen werden und letztendlich die Finder in die Verantwortung genommen werden. Leider werden damit rechtschaffene Bürger übertölpelt, die sich dagegen kaum zu wehren wissen. Außerdem wird die Anzeigepflicht von Fundsachen (Fundtiere) gegenüber der zuständigen Gemeinde dadurch völlig ausgehebelt und Absurdum geführt.

Diese Rechtsauffassung kann man aber nicht billigen, weil es zu der Annahme führt, man könnte sich ohne weiteres neues Eigentum aneignen. In diesem Sinne müsste man sich nur entsprechend um eine "bewegliche" Sache kümmern und schon geht es in den eigenen Besitz über. Demnach bräuchten Sie nur ein fremdes Auto putzen und pflegen und schon könnte es ihr neues Eigentum werden.

Nach der rechtlichen Lage könnte man noch von einer Aneignung des Gegenstandes (Tieres) ausgehen, aber da der Finder die Sache umgehend dem Amt als Gefunden oder Verloren meldet, kann damit von keiner Aneignung ausgegangen werden. Zusätzlich muss man zweifelsfrei bestätigen können, dass das Tier herrenlos ist. Dies kann man aber erst, wenn sich nach einer gewissen Frist der Verwahrung und Bekanntmachung kein Besitzer mehr meldet und damit ohne Willenserklärung das Eigentum an der Sache (dem Tier) aufgeben wurde. Erst dann könnte ein Finder der neue Besitzer diese Sache werden.

Also liebe Tierfreunde zeigen Sie weiterhin ihren „Tier“Fund bei der Gemeinde an und lassen Sie sich nicht abwimmeln. Lassen Sie sich viel mehr erklären, warum ausgerechnet dieses Tier keinen Besitzer haben sollte und woran dies eindeutig bewiesen werden kann.

Selbst Katzenkinder gehören einer Mutterkatze, die einen Besitzer haben kann. Nur weil die Mutterkatze einen anderen Standort als die heimatliche Scheune für Ihre Aufzucht ausgewählt hat, bedeutet noch lange nicht, dass die Katze niemanden gehört und damit die Katzenkinder herrenlos wären.

wikipedia.org/wiki/Fundrecht_(Deutschland) - weitere Informationen
wikipedia.org/wiki/Aneignung - weitere Informationen
wikipedia.org/wiki/Eigentum - weitere Informationen

Bookmark and Share # Tierheimblogger: 4.9.09 *
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